Eine Beantragung von Fördermitteln ist aufgrund der in der Stiftungssatzung enthaltenen Bestimmungen für steuerbegünstigte Körperschaften bzw. öffentlich-rechtliche Körperschaften möglich.
Fördermittel können für mildtätige Zwecke sowie für "das Wohlfahrtswesens§ (also insbesondere die Zwecke der amtlich
anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege) beantragt werden. Die Zweckverwirklichung sollte im Kreis Stormarn erfolgen.
Um Fördermittel konkret zu beantragen sind einige Punkte zu beachten.
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